Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Artikel 1. Umfang und Dauer
1. Die AGB regeln die Vertragsbedingungen zwischen dem EMERGENSEA Netzwerk (weiter im Text: ES) als Anbieter Hilfeleistungen auf See und den Mitgliedern von ES (weiter im Text: Mitglieder) als Nutzer dieser Dienstleistungen.
2. Beim SKIPPER PRO Paket kann jede natürliche Person ES-Mitglied sein, während bei allen anderen Mitgliedschaften das Wasserfahrzeug in Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person als Mitglied fungiert.
3. Das Mitglied akzeptiert diese AGB in Gänze und stimmt der Erhebung, Bearbeitung und Nutzung sowie der Weitergabe an ES-Vertragspartner seiner persönlichen Daten zu, sofern dies für die Erbringung von Dienstleistungen durch ES oder seine Vertragspartner notwendig ist. ES verpflichtet sich die Daten zu schützen und nur mit Einverständnis des Datenbesitzers weiterzugeben, falls diese zur Hilfeleistung auf See dienlich sind.
4. Das Mitglied ist zur Zahlung des durch die AGB definierten vollen Mitgliedsbeitrags (abzüglich erhaltener Rabatte) verpflichtet. Die Mitgliedschaft beginnt 24 Stunden nach Einzahlung des Betrages.
5. ES verpflichtet sich, in einer Frist von zehn Tagen nach Erhalt der Zahlung einen Mitgliedsausweis mit Nennung der Art der Mitgliedschaft (Paket kostenfreier Leistungen) auszustellen. Dies gilt nicht bei Erwerb einer CHARTER PASS Mitgliedschaft. Die Leistungen aus den nachstehend genannten Mitgliedschaftspaketen dieser AGB stehen dem Mitglied ausschließlich für das im Mitgliedschaftsantrag genannte Wasserfahrzeug (hierbei ist es unerheblich, wer Schiffsführer ist) bzw. dem Skipper aus der Skipper-Mitgliedschaft zur Verfügung.
6. Die ES-Mitgliedschaft ist jeweils für das laufende Jahr gültig. Sie ist nicht auf ein anderes Wasserfahrzeug übertragbar, es sei denn, ES erklärt hierzu schriftlich seine Zustimmung.
7. Das ES Netzwerk ist jeweils vom 01. April bis 01. November 24 Stunden am Tag, in den Wintermonaten von 9.00 bis 16.00 Uhr, für Sie einsatzbereit. Für Hilfe auf See wählen Sie die Rufnumme 0996 112 112.
Artikel 2. Arten der Mitgliedschaft
1. START Paket ....... Mitgliedschaft für Eignerboote zur privaten oder gewerblichen Nutzung ohne Längenbegrenzung
2. STANDARD Paket .... Mitgliedschaft für Eignerboote zur privaten Nutzung. Die längenabhängigen Kategorien sind: Small, Medium, Large, XL und XXL.
3. CHARTER Pass.... Mitglied ist der Skipper auf einem gecharterten Boot für die Dauer von sieben (7) Tagen.
4. SKIPPER Pro....... Mitglied ist der professionelle Skipper auf Booten bis 15m Länge.
5. PROMO Pass ...... Gutscheine, die Marina-Betreiber und maritime Dienstleister zu Werbezwecken erwerben.
Anmerkung: Bei Katamaranen (Zweirumpfboote) wird die LüA mit eineinhalb Rumpflängen berechnet (so gilt ein 10m-Katamaran als 15m-Boot).
Artikel 3. Leistungen aus der Mitgliedschaft und Geltungsbereiche
1. START
Mit Aktivierung der Mitgliedschaft START hat das Mitglied für die Zeit der Mitgliedschaft Anspruch auf Nachlass auf alle Hilfeleistungen gemäß der für das jeweilige Revier und Land gültigen Preisliste. Der Geltungsbereich sind die territorialen Gewässer aller Länder mit operativen ES-Stützpunkten entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Nachlass auf ES-Leistungen in Kroatien, Slowenien und Montenegro beträgt 30% und auf Malta 15%.
2. STANDARD / CHARTER PASS / SKIPPER PRO
Mit Aktivierung einer der o.g. Mitgliedschaften hat das Mitglied einmaligen Anspruch auf eine der nachstehend (Artikel 3, Absatz 3) genannten kostenfreien Hilfeleistungen auf See.
Geltungsbereich für Standard / Charter Pass und Skipper Pro sind ausschließlich die territorialen Gewässer Kroatiens, Sloweniens und Montenegros.
3. Kostenfreie Leistungen (gilt für alle Mitgliedschaften außer für das START Paket und nur bei höchstens 10 sm bis zum Einsatzort und für eine der nachstehenden Hilfeleistungen):
- Abschleppen bis 10 sm
- Eskortierung eines Wasserfahrzeuges bis 10 sm
- Einfahrt und Festmachen in eine Marina
- Einfaches Freischleppen
- Tauchereinsatz bis 30 Minuten
- Zustellung von Kraftstoff und/oder Ersatzteilen (Kraftstoff und/oder Ersatzteile werden gesondert in Rechnung gestellt)
- Transfer von bis zu 2 Passagieren (für jeden weiteren Passagier werden EUR 10,00 erhoben)
4. Das ES-Mitglied kann jede der in Abs. 3 dieses Artikels angeführten Leistungen einmal und im genannten Umfang kostenfrei in Anspruch nehmen. Die Kosten für jede andere, hier nicht genannte, Leistung oder für Leistungen im größeren Umfang als hier beschrieben, muss das Mitglied selbst tragen und zwar wie folgt:
- nach Vereinbarung oder gemäß der Preisliste 2020 bei Leistungen, die im Artikel 3, Absatz 3 nicht genannt sind;
- bei Leistungen größeren Umfangs als hier genannt, den Differenzbetrag bis zur Deckung der für die erbrachte Dienstleistung angefallenen Kosten (z.B. bei 20 sm Schleppen werden 10 sm berechnet, weil 10 sm im Paket kostenfrei enthalten sind), die gemäß der Preisliste für Mitglieder berechnet werden. Die Preise für Mitglieder sind gegenüber den Normalpreisen um 30% ermäßigt oder basieren in ausserordentlichen Situationen auf mündlichen Vereinbarungen.
5. Jede weitere vom Mitglied während der Mitgliedschaft angeforderte Hilfeleistung wird zur Gänze gemäß Preisliste für Mitglieder berechnet.
6. ES-Mitglieder können diverse Vergünstigungen bei unseren Partnergesellschaften, die auf der Webseite www.emergensea.net zu finden sind, in Anspruch nehmen.
Artikel 4. Änderung der Eigentumsverhältnisse
1. Wenn es während der ES-Mitgliedschaft zu einem Eignerwechsel (Mitglied ist das Wasserfahrzeug) kommt, gehen alle Rechte aus der Mitgliedschaft und für die Dauer der Mitgliedschaft auf den neuen Eigner über.
2. Wenn ein Eigner ein Boot veräußert, kann er die ES-Mitgliedschaft nicht auf ein anderes Boot übertragen, außer er und ES treffen innerhalb von 24 Stunden nach Eigentumsübergang eine entsprechende Vereinbarung.
3. Wenn ein ES-Mitglied das betreffende Boot verkauft oder aus irgendeinem anderen Grund das ES-Leistungspaket nicht nutzen kann und die vertraglichen Leistungen bis dahin auch nicht in Anspruch genommen hat, kann das Mitglied diese auch als Bootsführer auf einem anderen Boot nicht in Anspruch nehmen, sofern nicht im Voraus eine entsprechende Vereinbarung mit ES getroffen wurde.
Artikel 5. Hilfeleistung und Leistungsumfang
1. ES ist weder ein staatlicher Such- und Rettungsdienst noch ein 112-Rettungsdienst, sondern ein Wirtschaftsunternehmen für Hilfeleistungen auf See. Im Falle eines Notrufs oder der Erkenntnis, dass eine Notlage vorliegt, wird ES im Namen seiner Mitglieder umgehend den amtlichen Such- und Rettungsdienst sowie andere relevante Dienste alarmieren und nach Weisung dieser handeln.
2. Hilfe auf See erhalten ES-Mitglieder 24/7 über die Mobilnetz-Rufnummer 0996 112 112. Bei Besetztzeichen kann ein Notruf für Hilfe auf See auch über die ES Info-Rufnummer 098 306 609 innerhalb der genannten Zeiten getätigt werden.
3. Die ES-Einsatzboote kommen schnellst möglich zum Einsatzort, wobei Mitglieder bevorrechtigt behandelt werden.
4. Die Wetterverhältnisse sind ein limitierender Faktor für Einsätze auf See. Falls ES der Überzeugung ist, dass ein Einsatz eigenes Leben und Material gefährden würde, werden der amtliche Such- und Rettungsdienst sowie die Hafenbehörden verständigt und es wird nach deren Weisung gehandelt.
5. Während des Einsatzes übernimmt ES keine Verantwortung für Personen oder Gegenstände an Bord. Die Verantwortung obliegt dem Skipper oder dem Besatzungsmitglied, das an Bord angetroffen wird. Falls kein Schiffsführer zugegen ist, wird darüber die zuständige Behörde informiert.
6. Das ES-Mitglied ist verpflichtet, die Geschäftsbedingungen des ES Netzwerkes zu beachten und den Weisungen der ES Mitarbeiter bis zum Eintreffen des Einsatzbootes zu folgen.
7. Falls notwendig, wird ES über jeden Einsatz ein Protokoll erstellen, das das Mitglied an Ort und Stelle unterzeichnet. Der entsprechende Vordruck heißt Einsatzbericht und wird vom Bootsführer und Einsatzleiter unterzeichnet.
8. Ein Anspruch auf Erstattung jeglicher Kosten besteht nicht, falls das ES-Mitglied Hilfeleistungen auf See außerhalb des ES-Netzwerkes in Anspruch nimmt. Die Kosten dieser Fremdleistungen sind allein vom Mitglied zu bezahlen.
9. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ab dem 01. 04. 2020 Anwendung.
10. Für Streitigkeiten, die in Anwendung dieser AGB entstehen können, ist das Amtsgericht in Zadar zuständig.
Artikel 6. Erstattung oder Umtausch
1. Auf schriftlichen Antrag auf Erstattung bzw. Umtausch (bis 30 Tage nach Einzahlung der Mitgliedschaftsgebühr) wird Alimar Skiper Sistemi d.o.o. in einer Frist von 14 Tagen den eingezahlten Geldbetrag auf die im Antrag genannte Konto-Nummer des registrierten Kunden erstatten oder die Ware umtauschen.